Meine Leistungen
Wie bekomme ich eine logopädische Behandlung?
Die Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Die Logopädie muss daher von einem Arzt verordnet werden. Dieser stellt bei Vorliegen einer Sprach-, Sprech-, Stimm- und/oder Schluckstörung eine entsprechende Heilmittelverordnung aus. Die ärztliche Verordnung darf bei gesetzlich versicherten Patienten max. 28 Tage vor dem ersten Termin ausgestellt werden.
Liegt eine medizinische Indikation vor und wird diese durch den Arzt verordnet, führe ich die Therapie auch bei Ihnen zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung durch.
Die Kosten
Bei gesetzlich versicherten Patienten übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Therapie. Bei Erwachsenen sieht die Krankenkasse ein gesetzliche Zuzahlung in Höhe von zehn Euro Verordnungsgebühr zzgl. zehn Prozent an den Behandlungskosten vor.
Privat Versicherte erhalten eine Rechnung, die sie bei Ihrer Versicherung einreichen. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach dem vereinbarten Leistungsspektrum/Tarif.
Meine Philosophie
Im Vordergrund der Therapie steht der Patient. Nach einer individuellen Diagnostik und einem Anamnesegespräch wird die Behandlung geplant. Dabei werden auch die Bedürfnisse und Wünsche des Patienten/der Angehörigen einbezogen. Für eine effektive und abwechslungsreiche Therapie setze ich nach Möglichkeit auch neue Medien ein. Mit einem individuellen Behandlungsplan sollen so möglichst rasch Erfolge sichtbar werden und dabei auch Spaß und Freude bereiten. Die Therapie wird in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten, anderen Therapeuten, Angehörigen/Eltern oder Erziehern durchgeführt.
Um stets das für Sie bestmögliche Therapieergebnis erzielen zu können, nehme ich regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teil.